Required DocumentsBewerber*innen mit Bachelorabschluss Augenoptik/Optometrie oder vergleichbarem Hochschulabschluss. Über die Gleichwertigkeit von Studiengängen mit anderen Bezeichnungen als dem oben genannten Bachelor entscheidet die Hochschule. Ein*eine Bewerb*in für einen Masterstudiengang, der oder die bis zum Bewerbungsschluss kein Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses vorlegen kann, aber bereits zu Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit zugelassen ist, kann sich mit einem Leistungsnachweis über alle bisher erbrachten Studienleistungen bewerben (Ausnahmeregelung). Liegt das Zeugnis bei der Immatrikulation noch nicht vor, erfolgt die Immatrikulation unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Bewerber*innen, die die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, werden bei Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen mit der Auflage zugelassen, das noch fehlende Zeugnis im ersten Fachsemester bis 20. Juni bzw. 20. Januar vorzulegen.